Lehrstuhl für Neuere deutsche Literatur - Prof. Dr. Friedrich Vollhardt
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Natur als Argument in juridischen Diskursen und literarischen Imaginationen von der Frühen Neuzeit bis zur Aufklärung

Teilprojekt TP 8 der DFG-Forschergruppe 1986 – "Natur in politischen Ordnungsentwürfen: Antike - Mittelalter - Frühe Neuzeit"

Das rechts- und literarhistorische Projekt untersucht den epistemischen Neuansatz, wie er mit der naturrechtlichen Systembildung seit dem frühen 17. Jahrhundert erfolgt. Während in der ersten Förderperiode das innovative Potential der juristischen Begriffsbestimmungen und deren Wechselwirkung mit literarischen Imaginationen in der Frühen Neuzeit im Mittelpunkt stand – von besonderer Bedeutung war hier das Theorem des status naturalis −, wird in der zweiten Förderperiode die Korrelation zwischen dem juristisch-naturrechtlichen Diskurs und gesellschaftsethischen Reflexionen im frühen 18. Jahrhundert untersucht und bis in die Zeit um 1790 verfolgt. In den rechts- und philosophiehistorischen Darstellungen werden diese Gegenstandsbereiche üblicherweise getrennt; die Entwicklung des positiven Rechts wird nur selten auf die um 1600 eingeleitete Wende im Naturrechtsdenken bezogen. Das Verbundprojekt unternimmt den Versuch, diese der Eigenperspektive der Epoche nicht angemessene Trennung aufzuheben, die einer erst später erfolgten Ausdifferenzierung der Disziplin(en) und ihrem Fortschrittsbegriff geschuldet ist. Stattdessen sollen im Gegen- und Miteinander von Traditionsbezug und Diskontinuitätsbehauptung Beschreibungskategorien für beide Wissensfelder entwickelt werden, wobei die für das Naturrecht bedeutsamen Annahmen in Beziehung zu jenen narrativen Experimenten zu setzen sind, die – unter Aufnahme rechtlicher Semantik und neuen anthropologischen Denkmotiven – Modelle idealer gesellschaftlicher Lebensformen entwerfen. Diese Entwicklungen sind aufeinander bezogen: Der Erfindung des Staates im Rekurs auf einen von der Natur gegebenen Ausgangspunkt korrespondiert ein aus dieser Reflexionstheorie gewonnenes Bild des Menschen, das diesen in einem Netzwerk von Beziehungen definiert und so fundamentale Normen und Obligationen generiert.

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